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Freiwilligenprogramm.

  • Bei betrieblichen Restrukturierungen mit Personalabbau

  • nach Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in Ergänzung zu Interessenausgleich und Sozialplan

  • konfliktfreie Umsetzung des Personalabbaus nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“

  • Ziel: kein arbeitsgerichtliches Verfahren, einvernehmliche Lösungen ohne Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen

Arbitram konzipiert gemeinsam mit den Betriebspartnern Freiwilligenprogramme und steht ihnen darüber hinaus auch als Treuhänder zur Verfügung.

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Im Rahmen von betrieblichen Restrukturierungsvorhaben stellen Freiwilligenprogramme ein erfolgreiches und erprobtes Mittel zur Steuerung eines Personalabbaus dar. Der Arbeitgeber tritt in Absprache mit dem Betriebsrat bzw. der Gewerkschaft an die gesamte Belegschaft, bestimmte Arbeitnehmergruppen oder auch nur einzelne Mitarbeiter heran, um mit einvernehmlichen Lösungen, insbesondere mit Aufhebungsverträgen, Abfindungsregelungen und Vorruhestandslösungen, den Personalabbau umzusetzen.

 

Die Trennung von Mitarbeitern, die sich mit dem Angebot des Arbeitgebers einverstanden erklären, verläuft zügig, konfliktfrei und fair und kommt ohne betriebsbedingte Kündigungen aus. Sie beruht auf dem Prinzip der sog. "doppelten Freiwilligkeit". Der Arbeitgeber bleibt frei, den Aufhebungsvertrag anzubieten und auch der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, diesen anzunehmen.

 

So wird insbesondere auch die bei einem herkömmlichen, einseitigen Personalabbau erforderliche Sozialauswahl und damit der drohende Verlust von Leistungs- und Know-How-Trägern im Unternehmen vermieden. Langwierige, kostenträchtige und hinsichtlich ihres Ausgangs vielfach unkalkulierbare Rechtsstreitigkeiten werden vermieden.

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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit knapp drei Jahrzehnten Berufserfahrung und zertifizierter Mediator (M.M.) leite ich Sie kompetent und zielstrebig durch Ihr betriebliches Freiwilligenprogramm.

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